Information zum elektronischen Rezept (e-Rezept)

Liebe Patientinnen und Patienten,

zum 1. Januar 2024 wird das elektronische Rezept für gesetzliche Versicherte verpflichtend eingeführt.

Dies bedeutet, dass alle verschreibungspflichtigen Medikamente nicht mehr auf ein rosa Rezept gedruckt werden, sondern in der Praxis verordnet und als e-Rezept übermittelt werden.
Sie gehen mit Ihrer Gesundheitskarte (=Krankenkassenkarte) in die Apotheke, dort wird die Karte eingelesen und sie erhalten die rezeptierten Medikamente.

Es wird also kein Papierrezept mehr geben.

Folgendes bitten wir Sie dabei zu beachten:

  1. Auch ein e-Rezept wird weiterhin und ohne Ausnahme erst ausgestellt werden können, wenn Ihre Gesundheitskarte für das laufende Quartal in der Praxis eingelesen wurde.
  2. Sie bestellen Ihre Rezepte bitte wie gewohnt über unser Rezepttelefon 06042-69625.
    Eine Abholung in der Apotheke ist möglich, wenn Ihre Gesundheitskarte in der Praxis eingelesen und das Rezept freigegeben ist. Dies wird am Folgetag, ggf. auch erst am übernächsten Tag, möglich sein
    (Bedenken Sie dies bitte beim Zeitpunkt Ihrer Bestellung).
  3. Es wird vorkommen, dass die rezeptierten Medikamente nicht lieferbar sind oder dass ein Rezept fehlerhaft ausgestellt wurde. Die Korrekturen des e-Rezeptes werden zunächst noch mehr Zeit in Anspruch nehmen, als es vorher in Papierform der Fall war.

Wir alle werden uns an diese neue Art der Rezeptausstellung gewöhnen.
Wie bei allen Neuerungen sind am Anfang Hürden zu überwinden, die von uns allen Geduld, Zeit und gute Nerven erfordern.

Wir bitten Sie dabei um Ihre Unterstützung!

Herzlichen Dank,
Ihr Praxisteam